Diagnostik/Diagnose Makuladegeneration
Zur Stadieneinteilung gibt es verschiedene diagnostische Möglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass in der Regel bei den folgenden Untersuchungen die Pupillen weit getropft werden müssen und Sie im Anschluss kein Auto mehr fahren dürfen!
Funduskopie
Hierbei wird Ihre Pupille weit getropft und Ihre Makula über eine Lupe betrachtet. In den meisten Fällen ist so bereits eine Stadieneinteilung möglich. Der Nachteil gegenüber den beiden nachfolgenden bildgebenden Verfahren besteht darin, dass z. T. Frühstadien schwierig zu erkennen sind und beim Fehlen eines Bildes eine spätere Verlaufsbeurteilung schwierig ist. Bei bildgebenden Verfahren kann man den Status quo festhalten und damit zu jedem späteren Zeitpunkt Vergleiche anstellen, was oft einen sehr großen Vorteil für unsere Patientinnen und Patienten bietet.
Fluoreszenzangiografie FLA
Zur Sicherheit findet diese Untersuchung in den Räumen der Anästhesie statt unter Beobachtung eines erfahrenen Facharztes für Anästhesie und Intensivmedizin.
Optische Kohärenztomografie OCT
Diese Methode stellt die modernste, genaueste und ungefährlichste Untersuchungsmethode für unsere Patientinnen und Patienten dar. Im Gegensatz zur FLA erhält man kein Aufbild Ihrer Netzhaut, sondern ein Schnittbild.
Wir betrachten Ihre Netzhaut quasi von der Seite in unterschiedlichen Schnitten. Damit können wir exakt feststellen, welche Netzhautschicht bei Ihnen betroffen ist, weiterhin können wir genau ausmessen, wie stark die Netzhautschwellung ausgeprägt ist. Die Untersuchung hat keine bekannten Nebenwirkungen und sollte daher bei allen AMD-Patienten regelmäßig durchgeführt werden. Die Kosten der Untersuchung werden von allen privaten Krankenkassen getragen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Untersuchung nur, wenn ein Verdacht auf eine feuchte Makuladegeneration oder ein diabetisches Makulaödem vorliegt sowie im Falle von Nachsorgeuntersuchungen nach erfolgter intravitrealer Medikamentenapplikation (IVOM). Bei allen anderen Diagnosen, bei welchen ein OCT zum Einsatz kommt, ist eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse nicht erlaubt. Hier müssen Patientinnen und Patienten in Form einer IGeL-Leistung in Vorlage treten, können die erhaltene Quittung jedoch bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Teilweise übernimmt diese die Kosten per Direktabrechnung mit den Patientinnen und Patienten aus Kulanz.
Vertrauen Sie unserem Praxisteam bei der Diagnose im Bereich der Makuladegeneration, ein erfahrenes Team sowie hochmoderne Technik sind für Sie und die Diagnostik bei uns im Einsatz.